AGB
HOLZPELLET UND BRENNHOLZ-LIEFERKONDITIONEN
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gültig ab 1.8.2011:
Preise:
Die Preise verstehen sich freibleibend pro Tonne und Ster in CHF, inkl. MWST (falls nichts anderes vermerkt), inkl. LSVA.
Sommerpreis:
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Auslieferung von Pellet:
- Für jede Lieferung wird ein Waagschein abgegeben. Die auf der Preisliste aufgeführten Preise gelten für eine Abladestelle. Bei Sammelbestellungen wird
pro Ablad ein Zuschlag von sFr. 50.—erhoben.
- Mehraufwand bei Schlauchlänge über 25 m Fr. 40.— über 30 m Fr. 60.--
- Lieferungen mit mehreren Abladestellen sind nur innerhalb der gleichen Ortschaft möglich.
- Es wird vorausgesetzt, dass die Zufahrt mit Lastwagen zum Abladeplatz möglich ist.
- Loselieferung: Per Losefahrzeug mit Pumpe ins Silo gefüllt. Für den Betrieb des Absaugegerätes für die Abluft aus dem Pelletslagerraum wird eine Steckdose 230 Volt, mit 16 Amphère träge abgesichert, benötigt. Die Stromkosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Um ein staubfreies Befüllen zu garantieren, sind die Einfüll- und Abluftstutzen im Freien anzubringen und mit Storzkupplungen, Nennweite 100 zu bestücken.
Bei Schlauchlänge über 30 m übernehmen wir keine Garantie auf die Pelletqualität.
- Vor dem Befüllen des Lagerraumes ist bei Anlagen mit automatischer Brennstoffaustragung die Heizanlage zeitgerecht abzuschalten, um eine Brandentstehung durch unterschiedliche Druckverhältnisse zu verhindern.
- Der Kunde ist für den ordnungsgemässen Zustand der Anlage verantwortlich. Für Schäden beim Befüllen der Anlage übernehmen wir keine Haftung. Bei mangelhaftem Zustand der Anlage kann sich der Chauffeur weigern, diese zu befüllen.
- Die Lieferungen werden telefonisch angemeldet. Wartezeiten oder Mehraufwand wegen Abwesenheit des Kunden, unmöglicher oder besetzter Zufahrt, nicht passenden oder versperrten, schwerzugänglichen Befüll- und Entlüftungsstutzen werden mit Fr. 150.--/Std. separat in Rechnung gestellt.
Auslieferung von Brennholz:
- Die Lieferung erfolgt im Big-Bag oder auf Paletten mit einem Volumen von 1.35 Sm3 welches 1 Ster entspricht.
- Kleinmengen wie Säcke werden bei der Befüllung abgewogen. Das Holz kann aber weiter abtrocknen und dadurch noch einen geringen Teil an Gewicht verlieren.
- Die Bestellung erfolgt nach Ster oder Kilogramm.
- Die Auslieferung erfolgt mit einem LKW. Es ist zuachten, dass die Zufahrt zum Lagerort frei ist, so dass dem Handling mit einem Palettrolli nichts im Wege steht.
- Die Kranreichweite (für Big-Bags) beträgt ab LKW 8 m.
- Die Rechnung wird bei der Lieferung gleich abgegeben und gilt zugleich als Bestätigung zum Erhalt der Ware.
- Reklamationen sind innert 10 Tagen nach dem Erhalt der Rechnung und Ware mitzuteilen.
- Die Ware bleibt bis zur Begleichung der Rechnung Eigentum des Verkäufers.
Zahlungsbedingungen: innerhalb 30 Tage, netto